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AGBs

 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Nadin Matthesi (Videonadin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2 Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sowie mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden.

1.3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Videonadin.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftliches Angebot bzw. eine schriftliche Bestätigung von Videonadin maßgebend.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1. Gegenstand der Vereinbarungen sind das Schneiden von Videos und weitere vereinbarte Tätigkeiten.

2.2. Die Leistungen werden in unterschiedlichen Varianten angeboten:

– Einzelstunden

– Leistungspakete

Einzelstunden: Einzelstunden können per Anfrage und nach Verfügbarkeit gebucht werden.

Leistungspakete: Leistungspakete beinhalten eine vorab vereinbarte Zusammenstellung von einzelnen Tätigkeiten für einen bestimmten Zweck. Fallen im Rahmen eines Projektes weitere Arbeiten an, werden diese in Form von Einzelstunden abgerechnet.

2.2. Der Kunde kann aufgrund von Leistungsbeschreibungen mündlich oder schriftlich (inkl. auf elektronischem Weg) eine rechtsverbindliche Bestellung tätigen. Ein Vertrag kommt dann durch die Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Kunde kann auch ein individuelles Angebot anfordern. Die schriftlich aufgelisteten Konditionen sind in diesem Fall für 10 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt in diesem Fall durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.

3. Leistungserbringung

3.1. Videonadin erbringt ihre Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäß den Weisungen des Kunden und ggf. unter Einbezug durch von Videonadin beauftragte Drittpersonen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Videonadin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

3.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Videonadin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.3. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

3.4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden nur ein Verbesserungsanspruch durch Videonadin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Videonadin abgelehnt, steht dem Kunden ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

3.5. Videonadin unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung der Vereinbarung hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinen Weisungen. Ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Termin erbracht wird, hat der Kunde nur dann, wenn dies konkret vereinbart wurde.

3.6. Kann ein Termin wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund nicht stattfinden, wird der Kunde unverzüglich hierüber unterrichtet. Videonadin wird sodann, sofern möglich, einen Ersatztermin vorschlagen. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

3.7. Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag, hat er für die infolge der Auftragsvorbereitung anfallenden Aufwendungen eine Pauschalentschädigung von 50 € zu zahlen oder entsprechend der bereits erbrachten Leistungen. Ist der nachgewiesene Schaden von Videonadin größer als der Betrag der Pauschalentschädigung, ist dieser Betrag zu zahlen.

4. Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Die technische und künstlerische Gestaltung der Arbeit liegt im Ermessen von Videonadin.

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Kunde erhält am erstellten Videomaterial sowie Texten, Ideen, Entwürfen, Designs und anderen Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes privates und kommerzielles Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Eine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit wird nicht übernommen.

5.2. Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

5.3. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung, erhält der Kunden die in Abs. 1 bezeichneten Nutzungsrechte an allen bereits erstellten (Teil-)Leistungen gegen Zahlung der dann – je nach Art der Kündigung – geschuldeten Vergütung.

5.4. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der Arbeitsergebnisse durch Drittpersonen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Videonadin zulässig.

5.5. Sollte der Kunde Videonadin besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmäßig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzen. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber Videonadin geltend gemacht werden, hält der Kunde Videonadin für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Maßnahmen für die gerichtliche oder außergerichtliche Erledigung eines Streites vollumfänglich schadlos.

5.6. Videonadin behält sich das Recht vor, die Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, auf Social Media, in Portfolios, etc.

6. Honorar und Zahlungskonditionen

6.1. Als Gegenleistung für die von Videonadin erbrachten Leistungen hat der Kunde das vereinbarte Honorar zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird mündlich oder schriftlich im Angebot festgelegt und durch deren Annahme verbindlich vereinbart.

6.2. Die Endpreise sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen, da eine Befreiung nach

§19 UstG vorliegt.

6.3. Etwaige Auslagen wie Lizenz- oder Portogebühren, etc. trägt der Kunde.

6.4. Es gelten die vereinbarten Zahlungskonditionen oder das vereinbarte Honorar wird mit Ablieferung des Werkes fällig. Preisanpassung sind jederzeit möglich und werden rechtzeitig bekannt gegeben.

6.5 Wünscht der Kunde während oder nach der vereinbarten Arbeit Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Videonadin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.6. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

6.7. Wird die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht beglichen, wird der Kunde durch Mahnung in Verzug gesetzt und Videonadin behält sich vor, die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

6.8. Rechnungen, die nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Frist nicht bezahlt sind, übergibt Videonadin ohne weitere Mitteilung an einen Rechtsanwalt. Dessen Kosten gehen voll zu Lasten des säumigen Kunden.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeit erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und einzubeziehenden Inhalte rechtzeitig zur Verfügung stehen und den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen. Zur Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten ist Videonadin nicht verpflichtet.

7.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Beschaffung und den Rechtserwerb der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von Videonadin erbrachten Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Werkes betreffen, sind innerhalb von sieben Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Aber auch mit Beginn der Nutzung eines Arbeitsergebnisses durch den Kunden gilt dieses ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung bereits als abgenommen. Nach Veröffentlichung oder spätestens nach 7 Tagen können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

7.4. Nach Erhalt des Materials ist der Kunde alleine für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Sicherung der Dateien verantwortlich. Videonadin sichert die Dateien für maximal 30 Tage nach der Übergabe. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist kann nicht mehr garantiert werden, dass die Dateien noch verfügbar gemacht werden können.

7.5. Anfallende Arbeitsaufwendungen im Zusammenhang mit der vom Kunden nicht ordnungsgemäß aufbewahrter oder gesicherter Dateien werden von Videonadin dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

8. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Videonadin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Vertragsende und Laufzeit

9.1. Der Vereinbarung endet automatisch mit Abschluss des letzten vereinbarten Termins oder des vereinbarten Zeitraums bzw. der letzten vereinbarten Tätigkeit.

9.2.Wurden Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist es beiderseitig kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

10. Haftungsausschluss

10.1. Videonadin verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung ihrer Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, Videonadin nicht an der Erfüllung ihrer Leistungen zu hindern. Jegliche vertragliche sowie außervertragliche Haftung von Videonadin für ihre Leistungen und ihre Arbeitserzeugnisse wird – mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

10.2. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall ausnahmslos ausgeschlossen

10.3. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., sowie durch Beschaffungs- oder Herstellungsstörungen, hat Videonadin nicht einzustehen.

10.4. Eine Haftung für verlorene Daten besteht insoweit nicht, weil sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.

10.5. Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für Ansprüche bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Nadin Matthesi. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

11.2 Nebenabreden zum angenommenen Angebot oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.